Internationales Erbrecht kommt in Simbabwe zum Tragen

Bei Erbfällen mit Auslandsimmobilien ergeben sich für die Erben häufig Schwierigkeiten. Das betrifft ganz oft die Rechtsvorschriften sowohl im Ausland wie auch das Steuer- und Erbrecht in Deutschland. Die Nachlassplanung sollte auch die Auslandsimmobilien einbeziehen als Vorsorge für das Ableben des Erblassers. Wer auch im Testament schon die Hausbau Kosten angeben kann erleichtert sowohl den Erben als auch den Gerichten die Arbeit sehr.

Erblasser mit deutscher Staatsangehörigkeit in Simbabwe

Bei deutschen Erblassern, die Vermögen in Simbabwe hinterlassen oder ihren Wohnsitz im Ausland haben ist immer zuerst abzuklären, welches Erbrecht bei diesem Nachlass anzuwenden ist. Das ist auch bei Erblassern mit ausländischer Staatsangehörigkeit regelmäßig die Voraussetzung. Deutsche Staatsbürger haben häufig auch in Deutschland ihren ständigen Wohnsitz. Sind sie zudem auch Eigentümer von Immobilien in Südafrika oder auch Mosambik, gilt bei einer Weitervererbung dieser ausländischen Immobilie das sogenannte "Belegenheitsrecht" (der Standort). Dieses Recht ist für den nicht beweglichen Nachlass (vorrangig Immobilien) vorgeschrieben.

Bilaterale Staatsverträgen haben Vormacht Stellung beim Erbrecht

Bilaterale Staatsverträge bestehen zum Beispiel zwischen Deutschland und der Türkei, dem Iran oder zu den Staaten der Russischen Föderation. Bei Millionen türkischer Mitbürger mit dauerndem deutschen Aufenthalt gilt immer noch der deutsch-türkische Konsularvertrag vom Mai 1929. Das Nachlassabkommen bestimmt, dass bewegliches Vermögen mit dem jeweiligen Heimatrecht zu vererben ist. Unbewegliches Vermögen wird auch nach dem internationalen Belegenheitsrecht vererbt. Hat ein türkischer Mitbürger Immobilienbesitzungen in Deutschland gilt demzufolge das deutsches Erbrecht. Die Immobilie eines deutschen Mitbürgers in der Türkei wird logischerweise nach türkischem Recht weitergegeben im Todesfall. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.